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Erklärung zur Barrierefreiheit des Anerkennungsportals

Die Universität Wien und TU Wien und die Universität Klagenfurt sind bemüht, das Anerkennungsportal im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) barrierefrei zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Anerkennungsportal anerkennung.hochschule.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Grafische Elemente mit Text (z. B. Logos/Wordbildmarken), die aus gestalterischen Gründen nicht als reiner Text dargestellt werden.

Diese Erklärung wurde am 04.05.2026 auf Grundlage einer internen Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen weitere Barrieren auffallen, kontaktieren Sie uns bitte unter: anerkennung@hochschule.at

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)  wenden.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 05.05.2026 erstellt.
Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte am 04.05.2026 im Rahmen einer internen Selbstbewertung.

Rechtliche Informationen zum Anerkennungsportal für Prüfungsleistungen