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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um die Anerkennungsplattform für Prüfungsleistungen.

Was ist das Ziel der Anerkennungsplattform?

Die Anerkennungsplattform dient der digitalen Beantragung und Bearbeitung von Anerkennungen bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie ermöglicht eine transparente, effiziente und nachvollziehbare Prüfung ob eine Anerkennung möglich ist. Positiv beurteilte sind grundsätzlich anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen.

Wer kann die Plattform nutzen?

Die Plattform steht eingeschriebenen Studierenden teilnehmender Hochschulen zur Verfügung, die sich bereits erbrachte Prüfungsleistungen aus einem früheren Studium oder von einer anderen Hochschule anerkennen lassen möchten.

Welche Arten von Leistungen können anerkannt werden?

In der Regel können Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Studien oder Hochschulen anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse, Niveau, Umfang und Workload, etc.) bestehen.

Was mache ich, wenn ich Fragen zu meinem Anerkennungsvorhaben habe?

Tragen Sie Ihr Anliegen einfach in der Plattform ein und senden Sie es ab. Der Anerkennungsprozess beinhaltet eine fachliche Beratung, in deren Rahmen offene Fragen geklärt werden.

Wer sind die zuständigen Servicestellen?

Die zuständigen Servicestellen ihrer Hochschule finden Sie unter

Was mache ich, wenn ich ein technisches Problem habe?

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an anerkennung@hochschule.at

Wer kann meinen Antrag und meine Daten einsehen?

Zugriff auf Ihr Anerkennungsvorhaben haben ausschließlich die zuständigen Service-Stellen sowie autorisierte Verwaltungsmitarbeitende im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.

Gibt es Moderation oder Freigabeprozesse?

Ja. Jedes Anerkennungsvorhaben durchläuft einen formalen Prüfprozess. Die fachliche Prüfung erfolgt durch die zuständigen Service-Stellen, bevor eine verbindliche Entscheidung getroffen wird.

Rechtliche Informationen zur Anerkennungsplattform für Prüfungsleistungen