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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um UHStat2übersichtlich und kompakt zusammengefasst.

Warum muss ich das ausfüllen?

Durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung (siehe Rechtsgrundlagen) sind Absolvent_innen verpflichtet eine Online-Befragung zu Ihren studienbezogenen Auslandsaufenthalten auszufüllen. Eine Bestätigung, dass das Formular ausgefüllt wurde, wird für die Ausstellung der Abschlussdokumente benötigt.

Die Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten von Absolvent_innen postsekundärer Bildungseinrichtungen werden in der Bundesstatistik zum Bildungswesen der Statistik Austria berücksichtigt.

Welche Informationen muss ich bereithalten?

  • Wie viele studienbezogenen Auslandsaufenthalte habe ich absolviert.
  • Wie viele davon waren kürzer als zwei Wochen, wie viele bis zu einem Monat und wie viele noch länger?
  • Habe ich diese überwiegend in der Europäischen Union absolviert?
  • Für die längsten drei Auslandsaufenthalte, die länger als ein Monat waren, werden weitere Details abgefragt:
    • Zielland
    • Erworbene und angerechnete ECTS-Punkte
    • Mobilitätsprogramm (EU-Programm oder anderes)
    • Zweck
    • Förderung

Erhalte ich eine Bestätigung, dass ich das Formular ausgefüllt habe?

Ja, Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Bitte bewahren sie diese gut auf. Sie müssen diese gegeben falls bei Ihrer Universität oder Hochschule vorlegen.

Wer ist auskunftspflichtig?

Studierende von öffentlichen Universitäten, Privathochschulen, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen haben anlässlich des Abschlusses eines Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums, eines Universitäts- oder Hochschullehrgangs sowie jedes Lehrgangs, bei dessen Abschluss ein Mastergrad verliehen wird, das Erhebungsformular UHSTAT2 auszufüllen.

Das Formular auf dieser Website ist jedoch nur für Studierende öffentlicher Universitäten, Privathochschulen und Pädagogischer Hochschulen bestimmt, da im Bereich der Fachhochschulen Daten zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten (UHSTAT2) von den Fachhochschulen selbst erhoben werden (§ 16 UHSBV).

Wie oft muss UHSTAT2 ausgefüllt werden?

Einmal pro Studienabschluss. Wer mehrere Abschlüsse macht, muss für jedes abgeschlossene Studium ein Formular UHSTAT2 ausfüllen.

Was ist bei der Frage Bildungseinrichtung einzutragen?

Bitte geben Sie hier die Universität bzw. Hochschule an, von der Sie für das betreffende Studium zugelassen wurden.

Werden Ihre UHSTAT2-Daten weitergegeben?

Ja. Gemäß § 26 Absatz 4 der UHSBV ist den Hochschulen Zugriff auf die UHSTAT2-Daten ihrer Studierenden einzuräumen.

Was ist das Monat des Studienabschlusses?

Der Monat des Abschlusses entspricht dem Datum Ihrer letzten Prüfungsleistung. Er muss nicht zwangsläufig mit dem Monat Ihrer Einreichung übereinstimmen.

An wen kann ich mich bei Problemen mit dem Login wenden?

Die Liste der zuständigen Stellen finden Sie auf dieser Seite.

Wer ist für Datenänderungen zuständig?

Die Liste der zuständigen Stellen finden Sie auf dieser Seite.

FAQ für Hochschulen – Praktische Hinweise zum Umgang mit Problemen beim UHStat2-Formular.

Welchem Link müssen unsere Absolvent_innen folgen, um das UHStat2-Formular auszufüllen?

https://uhstat2.hochschule.at

Zusätzlich können folgende URL-Parameter mitgegeben werden:

date-of-graduation YYYY-MM https://uhstat2.hochschule.at/home?date-of-graduation=2025-03

Wie kann ich feststellen, ob ein_e Absolvent_in das UHStat2-Formular bereits ausgefüllt hat?

  • Die Prüfung der Dateneingabe kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:
    1. Manuelle Überprüfung per Bestätigungsmail: Personen, die das UHStat2-Formular vollständig ausfüllen und die Daten absenden, erhalten automatisiert eine Bestätigungsmail, die sie an der Bildungseinrichtung vorweisen können.
    2. Automatisierte Überprüfung über die Statistik Austria: Die Statistik Austria bietet die Möglichkeit per Schnittstelle abzufragen, ob spezifische UHStat2-Datensätze bereits vorhanden sind. Die entsprechende Schnittstellen-Dokumentation ist hier, im AbschnittWichtige Information verlinkt: https://stubei-q.portal.at/rws/swagger-ui.html

Können Absolvent_innen eingegebene Daten korrigieren?

So lange die Daten im Formular nicht an die Statistik Austria abgesendet wurden, können sie im UHStat2-Formular korrigiert werden. Nach dem Abschicken der Daten ist eine Korrektur nicht mehr möglich.

Absolvent_innen berichten von Problemen. Woran kann das liegen und was kann ich tun?

Die Bildungseinrichtung steht beim föderierten Login nicht zur Auswahl

Mögliche Ursache

Ihre Bildungseinrichtung ist nicht als Identity Provider (IDP) für das föderierte Login beim ACOnet registriert.

Lösungsstrategie

Kontaktieren Sie die zuständigen Stellen beim ACOnet: https://www.aco.net/

Kein Login möglich

Mögliche Ursache

Die betroffene Person hat keinen aktiven Account an ihrer Bildungseinrichtung.

Lösungsstrategie

Stellen Sie gemeinsam mit der betroffenen Person und ggf der IT-Abteilung Ihrer Hochschule sicher, dass der Account aktive ist und das Login funktioniert.

Keine Matrikelnummer vorhanden

Mögliche Ursache

Der Identity Provider (IDP) Ihrer Hochschule, über den das föderierte Login abgewickelt wird, liefert die Matrikelnummer nicht an das UHStat2-Formular. Die Matrikelnummer wird im Attribut „schacPersonalUniqueCode“ übermittelt. Der „schacPersonalUniqueCode“ schaut so aus: urn:schac:personalUniqueCode:int:esi:at:12345678.

Lösungsstrategie

Überprüfen Sie, ob bei der betroffenen Person während des föderierten Logins das Attribut „schacPersonalUniqueCode“ in der Liste jener Daten angeführt ist, die an ARI&Snet übermittelt werden. Der Wert dieses Parameters ist als ESI (European Identity Provider) formatiert. Die Matrikelnummer ist im ESI ganz am Ende zu finden. Es kann sein, dass Sie nicht direkt die Bezeichnung „schacPersonalUniqueCode“ finden, sondern einen netter zu lesenden Namen. Wichtig ist, dass Ihr IDP beim Datenaustausch zwischen den beteiligten Systemen während des föderierten Logins den „schacPersonalUniqueCode“ den ESI schickt.

Keine vbPK-AS, vbPK-BF oder vbPK-TP Vorhanden

Mögliche Ursache

  1. Der Datenverbund der Universitäten und Hochschulen (DVUH) kann keine bPK für die betroffene Person finden.
  2. Der DVUH kann keine verschlüsseltes bPK für den Bereich Amtliche Statistik beziehen.
  3. Die Matrikelnummer ist im DVUH ungültig

Lösungsstrategie

  1. Prüfen Sie, ob an Ihrer Bildungseinrichtung (im Campusmanagementsystem) eine bPK für die betroffene Person bekannt ist. Wenn nicht, folgen Sie Ihren Prozessen, damit mit dieser Matrikelnummer eine bPK verknüpft wird.
  2. Prüfen Sie, ob diese Person bis vor wenigen Monaten mit einem aktiven Studium im DVUH gemeldet war. Für Matrikelnummern, die im Datenverbund schon länger nicht mit aktiven Studien verknüpft sind, wird uU keine verschlüsselte bPK für den Bereich amtliche Statistik geliefert (vbPK-AS). Ohne diese können die Mobilitätsdaten nicht an die Statistik Austria übermittelt werden.
  3. Prüfen Sie, ob der DVUH einen Fehler der Kategorie Y oder Z für diese Matrikelnummer ausgibt. Solche Fehler können bewirken, dass das UHStat2-Formular keine bPK für diese Person erhält.

Matrikelnummer, Name oder Mail-Adresse der Absolvent_innen ist falsch

Mögliche Ursache

Die Daten der betroffenen Person haben sich vor kurzem geändert und sind entweder noch nicht in den Systemen Ihrer Bildungseinrichtung eingepflegt oder die Änderungen sind noch nicht bis in den IDP propagiert.

Lösungsstrategie

  1. Weisen Sie die betroffene Person an, die von ihr als falsch identifizierten Daten zu korrigieren, bzw. korrigieren zu lassen.
  2. Kontaktieren Sie Ihre IT-Abteilung und fragen Sie nach, ob es eine Verzögerung gibt, zwischen einer kürzlich erfolgten Datenänderung und der Verfügbarkeit im IDP.

Das Absenden der Mobilitätsdaten am Ende schlägt fehl

Bitte kontaktieren Sie uhstat2@hochschule.at.

Rechtliche Informationen über UHStat2